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Der Bundesrat hat fast alle Schutzmassnahmen gegen Covid-19 per 17. Februar 2022 aufgehoben. Damit fallen auch die Vorgaben für Gottesdienste und Veranstaltungen weg. Es gibt keine Zertifikats- und Maskenpflicht sowie keine Einschränkungen für das gemeinsame Singen, Essen oder Trinken mehr.
Jede und jeder kann weiterhin freiwillig eine Schutzmaske tragen. Es wird nach wie vor empfohlen, Abstand zu halten, Innenräume regelmässig zu lüften und die üblichen Hygienemassnahmen zu befolgen. Zusätzliche Informationen der Landeskirche finden Sie hier.
Bitte erkundigen Sie sich im Kalender der Kirchgemeinde oder Ihres Kirchenkreises über mögliche Programmänderungen. Beachten Sie auch unsere Online-Gottesdienste auf YouTube.
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