
Der Zutritt zur Predigerkirche ist kostenlos für Besinnung, Gebet und Besichtigung.
Wir bitten Sie, den Kirchenraum zu respektieren und auf laute Gespräche zu verzichten.
Essen und Trinken im Kirchenraum ist untersagt.
Fotografieren ohne Blitzlicht und Stativ ist für private Zwecke ausserhalb der Gottesdienste gestattet. Das Fotografieren mit Stativ oder für professionelle und publizistische resp. kommerzielle Zwecke ist ohne Abstimmung mit dem Kirchenkreis 1 untersagt.
Auch das exzessive Selfie-Fotografieren in Gruppen und private Fotoshootings sind zu unterlassen.
Koffer, Rucksäcke, Sport-, Reisetaschen dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Kirche stehen. Kinderwagen oder Buggys dürfen nicht im Eingangsbereich (Windfang) stehen. Gehhilfen und Rollstühle sind zugelassen.
Die Predigerkirche ist nur beschränkt rollstuhlgängig. Bei Veranstaltungen kann eine Rampe montiert werden. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte im Vorfeld unser Sigristenteam via sigristen.prediger.kk.eins@reformiert-zuerich.ch
Eine rollstuhlgängige Erschliessung der Kirche ist im Rahmen eines Bauprojekts in Planung und Evaluation.
Es ist eine Hörschlaufe für Personen mit Hörgerät vorhanden sowie zusätzliche Hörhilfen.
Tiere in der Kirche sind nicht gestattet. Ausgenommen sind Blindenhunde.
Fundgegenstände können bei der verantwortlichen Sigristin abgeholt werden.
Kontakt bezgl. Abholung: sigristen.prediger.kk.eins@reformiert-zuerich.ch oder Tel. 0 044 250 66 24
Unsere Seelsorge ist für Sie da. Mehr erfahren über das Seelsorge- und Beratungsangebot
Taufen, Hochzeiten und Abdankungen in der Predigerkirche sind grundsätzlich möglich. Um Rahmenbedingungen und Gepflogenheiten in Erfahrung zu bringen, setzen Sie sich bitte mit dem Pfarramt in Verbindung.
Die Kirche bietet Raum für besondere Konzerte und Veranstaltungen. Mehr erfahren über unser Raumangebot
Die Anfahrt mit einem Auto ist zwischen 5.00 und 12.00 Uhr erlaubt, jedoch sind Parkplätze nur mit einer Bewilligung vorhanden.
Zufahrten für Anlieferungen für eine Veranstaltung in der Kirche, sind auch nach 12.00 Uhr möglich mit einer Zufahrtsbewilligung in der Sperrzone.
Eine solche ist erhältlich:
Diese Zufahrtsbewilligung kostet CHF 10.— ist für den ganzen Kalendertag gültig und muss hinter der Frontscheibe mitgeführt werden.
Mehr Infos zur Anfahrt finden Sie im PDF der Stadt Zürich.
Schreiben Sie uns eine Nachricht oder wenden Sie sich an unsere Ansprechpersonen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!